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Wenn es nachts schneit

Winterdienst in Hannover und der Region

Räumen und Streuen, bevor der Tag beginnt — für Hausverwaltungen, Gewerbeobjekte und private Grundstücke in Hannover, Burgwedel und der Umgebung. Mit festem Saisonpreis und dokumentierten Einsätzen.

Räumen eines Gehwegs bei Schnee
Worum es wirklich geht

Die Räumpflicht liegt bei Ihnen — die Arbeit muss sie nicht

Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie verpflichtet, Gehwege entlang Ihres Grundstücks zu räumen und zu streuen. Wann und wie oft, regelt die Satzung Ihrer Kommune — in der Regel werktags ab dem frühen Morgen bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Wer nicht vor Ort wohnt oder früh aus dem Haus muss, schafft das nicht zuverlässig.

Diese Pflicht lässt sich vertraglich übertragen. Genau dafür ist ein Winterdienstvertrag da: Wir räumen, wir streuen, und wir halten jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit fest. Falls doch einmal jemand stürzt und Ansprüche stellt, haben Sie damit einen Nachweis in der Hand.

Weil wir ohnehin das ganze Jahr über Grünflächen in der Region betreuen, kennen wir die Objekte und die Wege. Viele Kunden lassen uns im Sommer die Pflege und im Winter den Räumdienst machen — ein Ansprechpartner, ein Vertrag, eine Rechnung.

Was Sie bekommen

Winterdienst im Überblick

Räumen vor Arbeitsbeginn

Gehwege, Zufahrten und Hauseingänge sind frei, bevor die ersten Mieter oder Mitarbeiter das Haus verlassen.

Dokumentierte Einsätze

Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten — Ihr Nachweis, falls doch einmal jemand stürzt.

Fester Saisonpreis

Abgerechnet wird pauschal über die Saison, nicht pro Einsatz. Milder oder harter Winter: Ihre Kosten bleiben gleich.

Streugut mit Augenmaß

Vorrangig Splitt statt Salz — das schont Bepflanzung, Pflasterfugen und entspricht den meisten kommunalen Satzungen.

Auch am Wochenende

Die Räumpflicht endet nicht am Freitag. Wochenenden und Feiertage sind im Vertrag geregelt.

Ein Ansprechpartner

Im Sommer die Grünpflege, im Winter der Räumdienst — auf Wunsch beides in einem Vertrag.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wann wird geräumt?

Werktags vor Arbeitsbeginn, an Wochenenden und Feiertagen entsprechend der kommunalen Satzung. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach. Die genauen Zeiten halten wir im Vertrag fest, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden. Genau dafür ist unser Winterdienstvertrag da. Weil wir jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit dokumentieren, lässt sich im Streitfall nachweisen, dass geräumt wurde.

Was kostet der Winterdienst?

Wir rechnen über einen Saisonvertrag mit festem Preis ab, nicht pro Einsatz. Das macht die Kosten planbar, egal wie der Winter ausfällt. Die Höhe hängt von Fläche, Lage und vereinbarter Räumzeit ab — wir schauen uns das vorher an.

Welches Streumittel verwenden Sie?

In der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt. Viele Kommunen beschränken oder verbieten Streusalz auf Gehwegen; außerdem schadet es Bepflanzung und Pflasterfugen. Wo Salz zulässig und nötig ist, setzen wir es sparsam ein.

Auch in Ihrer Nähe

Wo wir räumen

Unser Sitz ist in Burgwedel. Von dort fahren wir die gesamte Region Hannover an — für den Winterdienst ebenso wie für Gartenbau und Pflege.

Vor dem ersten Frost anfragen!

Winterdienst sichern

Wir nehmen pro Saison nur so viele Objekte an, wie wir zuverlässig bedienen können. Wer früh anfragt, ist dabei.